Ausgleichsenergiepreissystem - consentec

Marktdesign

Ausgleichsenergiepreissystem

Projektname: Weiterentwicklung des regelzonenübergreifenden einheitlichen Ausgleichsenergiepreises (reBAP)

Auftraggeber: Deutsche ÜNB

Zeitraum: 2019 – 2021

Ansprechpartner bei Consentec: Andreas Cronenberg

Ausgleichsenergiepreissystem1

Für das sichere Funktionieren des Stromsystems und die Gewährleistung der Systemsicherheit spielt das Bilanzkreis- und Ausgleichsenergiepreissystem eine entscheidende Rolle.

Die Teilnahme am Strommarkt erfolgt über sogenannte Bilanzkreise, wobei die Bilanzkreisverantwortlichen verpflichtet sind, innerhalb jeder Viertelstunde Einspeisungen und Entnahmen in ihrem Bilanzkreis auszugleichen. Dabei sind kleinere Fehlmengen aufgrund z. B. von Prognoseabweichungen oder unerwarteten Ereignissen wie dem Ausfall von Erzeugungsanlagen in der Praxis unvermeidbar. Für diese Fehlmengen stellen die Übertragungsnetzbetreiber als Regelzonenführer und Bilanzkoordinatoren Ausgleichsenergie bereit, die zum sogenannten reBAP (regelzonenübergreifender Ausgleichsenergiepreis) mit den Bilanzkreisverantwortlichen abgerechnet wird. Die Bestimmung des Ausgleichsenergiepreises ist dabei von großer Bedeutung für das reibungslose Funktionieren des Stromsystems.

Ausgleichsenergiepreissystem2

Der Ausgleichsenergiepreis muss einerseits Anreize für die Bilanzkreisverantwortlichen setzen, große, potenziell systemdestabilisierende Bilanzabweichungen zu vermeiden. Andererseits sollte der Ausgleichsenergiepreis nicht unnötig hoch sein, um unvermeidbare, aber aus Systemsicht unkritische Bilanzungleichgewichte nicht ungebührlich zu bestrafen und damit z. B. den Markteintritt neuer Akteure zu erschweren.

Nachdem es im Laufe des Jahres 2019 aufgrund von Fehlanreizen im bis dahin bestehenden Ausgleichsenergiepreissystem an mehreren Tagen zu sehr hohen, die Systemsicherheit gefährdenden Bilanzungleichgewichten gekommen war, hat Consentec die deutschen ÜNB in mehreren Projekten bei der grundlegenden Überarbeitung und Weiterentwicklung des Ausgleichsenergiepreissystems in Übereinstimmungen mit der EU-Guideline zu Electricity Balancing unterstützt.

Neben der grundlegenden Überarbeitung der Basiskomponente (Modul 1) des Ausgleichsenergiepreises wurden als wesentliche Verbesserungen die Einführung einer Anreizkomponente (Modul 2) und einer Knappheitskomponente (Modul 3) vorgeschlagen und parametriert. Die Anreizkomponente, die auch Börsenpreiskopplung genannt wird, stellt sicher, dass aus Sicht von Bilanzkreisverantwortlichen der Ausgleich erkannter, die Systembilanz belastender Ungleichgewichte im eigenen Bilanzkreis durch Handelstätigkeiten an den kurzfristigen Intradaymärkten immer vorteilhaft gegenüber einem Ausgleichsenergiebezug ist. Die Knappheitskomponente stellt einen von Systembilanzabweichung in den deutschen Regelzonen (NRV-Saldo) abhängigen Mindestausgleichsenergiepreis sicher und gewährleistet insbesondere, dass bei hohen Systembilanzabweichungen ausreichend starke wirtschaftliche Anreize für ein neutrales oder systemstabilisierendes Verhalten der Bilanzkreisverantwortlichen bestehen.

Unsere Unterstützung für die ÜNB umfasste auch die Unterstützung bei der Erarbeitung eines Begleitdokumentes und die Begleitung der Konsultation der Marktteilnehmer.

Das Konsultationsdokument zur Einführung der Knappheitskomponente ist hier verfügbar.

 

Quellen:
[1] https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/1_GZ/BK6-GZ/2020/BK6-20-345/BK6-20-345_begleitdokument.pdf?__blob=publicationFile&v=1
[2] https://consentec.de/app/uploads/2025/02/Consentec_TenneT_Gutachten_AEP_System_20191021.pdf
[3] https://consentec.de/app/uploads/2025/02/2021-03-23_Modul1_Begleitdokument.pdf