Netzentgeltsystematik Strom - consentec

Regulierung

Netzentgeltsystematik Strom

Projektname: Funktionsgerechtere Netzentgelte im Stromnetz – Ansätze zur Annäherung regionaler Entgeltniveaus

Auftraggeber: Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein

Zeitraum: 2021

Ansprechpartner bei Consentec: Christian Linke

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Vergleich der spezifischen Jahreskosten von 32 Netzbetreibern, beispielhaft für die Niederspannungsebene (Stand 2021) [1]

Die Stromnetzentgelte der deutschen Verteilnetzbetreiber weisen erhebliche regionale Unterschiede auf. Diese Spreizung nimmt u. a. dadurch zu, dass Netzbetreiber in Gebieten mit starkem Zubau erneuerbarer Energien (EE) erheblich in den Netzausbau investieren müssen und die damit verbundenen Kosten gerade in ländlichen Gebieten auf einen vergleichsweise geringen Stromverbrauch umgelegt werden. Von dieser Problematik sind Flächennetzbetreiber in Nord- und Ostdeutschland besonders stark betroffen. Vor diesem Hintergrund hat Consentec im Auftrag des schleswig-holsteinischen Energiewendeministeriums untersucht, auf welche Weise die Mehrkosten, die die EE-Integration bei den Netzbetreibern verursacht, bundesweit sozialisiert werden könnten.

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In der Studie wurden unterschiedliche Lösungsansätze für eine mit vertretbarem Daten- und Implementierungsaufwand umsetzbare Methodik für die Ermittlung der EE-bedingten Netzkostenanteile und für deren bundesweite Sozialisierung entwickelt und bewertet. Dabei wurden konzeptionelle Aspekte, rechtlich-regulatorische Anpassungserfordernisse sowie prozessuale Umsetzungsfragen beleuchtet und die Auswirkungen auf die Netzentgeltniveaus in beispielhaft betrachteten Netzgebieten auf Basis einer quantitativen Modellierung abgeschätzt.

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Konzept des regionalen Kostenausgleichs mittels Umlagezahlungen: Einzahlungen per Umlage (oben) und Ausgleichszahlungen an Netzbetreiber mit EE-bedingten Mehrkosten (unten) [2]

Als Ergebnis der anschließenden Diskussionen auf politischer und regulatorischer Ebene hat die Bundesnetzagentur eins der in der Studie betrachteten Konzepte, den Kostenausgleich auf Basis von Umlagezahlungen, in ihrem Festlegungsverfahren zur „Verteilung von Mehrkosten in Netzen aus der Integration von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien“ (BK8-24-001-A) aufgegriffen und weiterentwickelt.

Der Bericht zum Projekt ist online verfügbar.

 

Quellen
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